Jagen: darf ich das?

Jagen: darf ich das?

Heute geht es weiter mit der Reihe Darf ich das und somit auch um das Jagen?

Ich geh heute auf das Thema Jagen und Fischen ein. Das ist hier jetzt wie immer keine Aufforderung zum wildern sein. Das habe ich ja schon mehrfach geschrieben.

Wildern kann dir bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe bringen oder eine Geldstrafe geben.

Jagen

Wenn wir Jagen oder Wildern hören, dann denken wir gleich an Löwen oder Elefanten die nur wegen ihre wertvollen Fellen oder Elfenbein getötet werden. Aber auch hier bei uns gibt es Wilderei, wie wir zuletzt in den Nachrichten gelesen haben.

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Viele Wilderer stellen Fallen auf oder töten sie mit ihren Schusswaffen. Die sogenannten Jäger schaffen ihre erlegten Tiere weg, weiden sie aus und verkaufen dann ihr Fleisch teuer an Gastronomen oder verzehren es selbst.

Und dann gibt es Wilderer die Erlegen einfach ein Tier entnehmen sich die wertvollen Fleischteile und lassen es an Ort und stelle einfach liegen, und schaden so auch dem Pächter des Waldstückes oder dem Revier Jäger. All das ist natürlich Illegal und es ist dazu auch noch Strafbar.

Hier eine Randnotiz

was viele nicht wissen, man darf auch keine Geweihe, die man findet nicht einfach so als Trophäe mitnehmen. Auch ein tot gefahrenes wild darf auch nicht in den Kofferraum. Das zählt auch alles schon unter Wilderei.

Als Wilderei gilt auch wenn freilaufende Hunde Wild aufscheuchen und diese hetzen. Dann wird dem Hundehalter der Wilderei angezeigt. Manche Verpächter haben freilaufende Hunde auch zum Abschuss freigegeben. Also immer aufpassen mit euren Hunden. Auch im Wald ist Leinenpflicht, besonders in der Schon und Brutzeit von ca 1.4 -30.7. Dieses gilt auch auf Feldwegen.

Hier ein Hinweis wenn ihr Wilderei bemerkt, dann meldet das doch bitte den Örtlichen Behörden oder dem Revierförster. Denkt hier an eure Sicherheit, macht nichts was euch unnötig in Gefahr bringt. Man weiß nie wie sich die ertappten Personen verhalten können.

Hier noch ein kleiner Auszug aus dem aktuellen Strafgesetzbuch

§ 292 StGB Jagdwilderei

Wer unter Verletzung des Jagdrechts (…) dem Wild nachstellt, es fängt, erlegt oder sich oder einem Dritten zueignet (…), wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. In besonders schweren Fällen ist die Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn die Tat gewerbs- oder gewohnheitsmäßig, zur Nachtzeit, in der Schonzeit, unter Anwendung von Schlingen oder in anderer nicht weidmännischer Weise oder von mehreren mit Schusswaffen ausgerüsteten Beteiligten gemeinschaftlich begangen wird.

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Das war es zum Jagen, nun geht es weiter mit dem Fischen auch hier ist es verboten einfach drauflos zu fischen. Auch wenn vermeintlich einfach ist.

Angeln zählt zum Jagen?

Wer Angeln möchte muss ein staatlich anerkannten Fischereischein haben oder machen. Diesen kann man bei der Zuständigen Fischereibehörde machen. Zusätzlich braucht man auch eine Erlaubnisschein zu dem jeweiligen Gewässer wo man Fischen möchte.

Hier kann man sich dann entscheiden für wie lange man diese Erlaubnis haben möchte entweder Tageskarte oder Jahreskarte. Auch wenn man Seen, Flüssen oder am Meer angeln möchte braucht man hier eine Erlaubnis, diese Erlaubnis gibt es nur in Verbindung mit einem Angelschein.

Vor Ort sind Kontrolleure unterwegs, die darauf achten das hier alles mit rechten dingen zugeht. Und auch hier gilt Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.

Auch hier ein kleiner Auszug aus dem Strafgesetzbuch

§ 293 StGB Fischwilderei und § 242 StGB

Wer unter Verletzung fremden Fischereirechts (…) fischt (…), wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Angeln ohne Fischereischein in einem privaten Gewässer, wie beispielsweise einem Teich, wird als Diebstahl geahndet. Laut ist auch hier bereits der Versuch strafbar. Die Strafe beträgt bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe. Eine Geldstrafe ist in der Regel bei Ersttätern möglich.

Fazit:

Wenn ihr also unbedingt Jagen oder Fischen wollt dann macht es mit den entsprechenden Erlaubnissen, sowohl die Jägerschaft als auch die Angelvereine freuen sich über jeden der beitritt. Und so ein Beitrag zum Erhalt der Wildtiere zu fördern.

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In diesen Sinne, „Träumt nicht euer Abenteuer, lebt es!

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